Manchmal kommt es vor, das Menschen auf eine fremde Katze aufmerksam werden, welche immer öfter um ihr Haus herum schleicht. Oder aber, eine Katze taucht plötzlich an ungewöhnlichen Orten auf und sieht sogar verwahrlost aus. Vielleicht suchen sie dann nach einem Besitzer in der Nähe, doch es findet sich niemand.
Ab wann ist eine Katze „zugelaufen“?. Was können wir tun? Welche Rechte gibt es? Darf man „Fundtiere“ einfach behalten?
Antworten auf diese Fragen möchte ich dir hier, anhand von Beispielen, geben.
Eins vorweg: Fundtiere dürfen nicht einfach behalten werden! Fundtiere sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu melden. Wer ein Fundier einfach bei sich hält und nicht meldet, begeht eine Fundunterschlagung, die strafbar sein könnte. Benachrichtige also bitte das zuständige Ordnungsamt und den örtlichen Tierschutzverein bzw. das Tierheim über den Fund. Man wird dort dich über die notwendigen Schritte aufklären und dir helfen. Über verschiedene Wege (Tasso, Internet) kann nach dem Besitzer gesucht werden, wenn das Tier nicht ausgesetzt wurde.
Beispiel 1:
Eine recht gepflegte Katze tigert oft um dein Haus umher und scheint hungrig zu wirken, hat aber „vielleicht“ ein zu Hause.
Das füttern fremder Tiere ist weder durch das Tierschutzrecht noch durch das Strafrecht generell verboten, so lange der fütternde Mensch nur „unschädliches Futter“ gibt.
Wenn aber durch das anfüttern eines fremden Menschen die Katze dem ursprünglichen Besitzer angelockt und entzogen wird, gilt dies als sogenannte „Sachentziehung“ und der „unrechtmäßige Aneignung“. In diesem Fall kann der fremde Mensch, der die Katze gefüttert und somit angelock hat, Gerichtlich zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt werden.
Fazit: Füttert keine fremden Katzen, die „gesund“ aussehen! Auch ohne Halsband (was man Katzen generell nicht anziehen sollte!) können Katzen ein zu Hause haben!
Das Füttern einer fremden Katze könnte auch für die Katze gefährlich werden. Manche Menschen z.B. kennen sich mit Katzen nicht einmal aus und füttern daher vielleicht Lebensmittel, die giftig für unsere Hauskatzen sind. Oder aber, diese Katze hat eine Allergie auf ein bestimmtes Futter, was wir fremde Menschen nunmal nicht wissen können.
Beispiel 2:
Du findest eine fremde – und offensichlich kranke – Katze.
Wenn du eine Katze findest, welche offensichtlich krank ist – z.B. sie hat sehr verschmutztes Fell, sichliche Wunden, verklebte Augen oder ähnliches – darfst du sie einfangen und einem Tierarzt oder dem tierärztlichen Notdienst vorstellen. Bitte trage beim einfangen geeignete Schutzhandschuhe, da man nie weiss, welche Krankheiten sie haben und übertragen könnte. Wenn du dich nicht traust sie einzufangen kannst du auch die Polizei, den Tierschutz, oder ein Tierheim in deiner Nähe anrufen.
Falls du sie selbst zu einem Tierarzt bringst, kann dieser sie direkt behandeln und sie auf einen Chip untersuchen. Wenn sie einen Chip trägt und registriert ist, kann der Besitzer ausfindig gemacht werden. Ebenso kann der Tierarzt feststellen, ob die gefundene Katze eventuell Junge hat, die irgendwo versteckt sind und auch Hilfe benötigen.
Es kann aber auch passieren, wenn du die Katze selbst zum Tierarzt bringst, das du die Kosten dafür tragen musst. zuständige Behörden reden sich gerne und schnell aus der Sache raus. Falls du dieses Risiko nicht eingehen wills, müsstest du den Weg über den Tierschutz oder das Tierheim gehen, die dann kommen und die Katze mitnehmen.
Trotz allem möchte ich an dieser Stelle all denjenigen Danken, die nicht wegschauen und helfen!